Beurteilung der Notwendigkeit von Vorkehrungen zur Verhinderung der Selbstschädigung der Bewohner eines Pflegeheims (BGH, 3. Zivilsenat Urteil vom 14.01.2021)
Es ist maßgebend, ob im Einzelfall wegen einer körperlichen oder seelischen Verfassung des Bewohners aus der ex-ante Sicht ernsthaft damit gerechnet werden musste, dass er sich ohne Sicherungsmaßnahmen selbst schädigen könnte. Dabei kann auch die nicht sehr wahrscheinliche Verwirklichung besonders schwerer Folgen zu einer Sicherungspflicht des Heimbetreibers führen.