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  5. Eheverbote

Eheverbote sind Restriktionen oder Einschränkungen, die die Eheschließung zwischen bestimmten Personen oder Gruppen verbieten. Diese Verbote können auf verschiedenen Gründen basieren, wie zum Beispiel kulturellen, religiösen, sozialen oder rechtlichen Motiven. In einigen Gesellschaften sind Eheverbote aufgrund von Verwandtschaft oder Ethnizität üblich, während in anderen Ländern Geschlechter oder sexuelle Orientierungen beschränkt sind. Eheverbote können auch politisch motiviert sein, um die Macht oder den Einfluss bestimmter Gruppen zu sichern oder um politische Bündnisse zu stärken. Allerdings werden viele Eheverbote heute als diskriminierend und veraltet angesehen und in vielen Ländern durch Gesetze abgeschafft.

Hier sind einige Eheverbote in Deutschland mit Nennung der zugehörigen Rechtsnorm:

  • Ehe zwischen Verwandten gerader Linie, § 1307 BGB
  • Ehe zwischen voll- oder halbbürtigen Geschwistern, § 1307 BGB
  • Ehe zwischen Adoptivkindern und Adoptiveltern oder -geschwistern, § 1307 BGB
  • Ehe zwischen Stiefkindern und Stiefeltern, § 1308 BGB
  • Ehe zwischen Personen, die bereits miteinander in einer bestehenden Ehe, Lebenspartnerschaft oder eheähnlichen Gemeinschaft leben, § 1306 BGB

 


 

 

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