§ 1685 II BGB: Umgang der Lebensgefährtin der Mutter mit dem durch Samenspende gezeugten Kind


An der positiv festzustellenden Kindeswohldienlichkeit im Sinne von § 1685 II BGB kann es trotz des Bestehens einer tragfähigen Bindung zu der den Umgang begehrenden Bezugsperson fehlen, wenn der leibliche Elternteil den Umgang vehement verweigert und das Kind hierdurch einem solchen Loyalitätskonflikt ausgesetzt ist, dass auch begleitete Umgänge nicht ohne erhebliche Beeinträchtigung des Kindes durchgeführt werden können (Anschluss  OLG Braunschweig,  FamRZ 2021, 195).

OLG Karlsruhe Beschl. v. 30.6.2022 – 18 UF 22/22