Anhörung des Betroffenen im Zusammenhang mit der Verlängerung der für ihn eingerichteten Betreuung
BGH, 27.10.2021, XII ZB114/21 Die erforderliche Anhörung des Betroffenen ist grundsätzlich durchzuführen, nachdem ihm das einzuholende Sachverständigengutachten rechtzeitig bekannt gegeben worden ist. Entsprechendes gilt für ein einzuholendes ärztliches Zeugnis.